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   BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86   

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https://dejure.org/1989,2181
BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86 (https://dejure.org/1989,2181)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1989 - 5 C 61.86 (https://dejure.org/1989,2181)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 5 C 61.86 (https://dejure.org/1989,2181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Einkommensanrechnung - Kur - Kalendermonate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 79 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 206
  • NJW 1990, 2080 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 565
  • DÖV 1990, 660
  • FEVS 39, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.07.1970 - V C 40.70

    Gewährung von Krankenhilfe als eine Hilfe in besonderen Lebenslagen -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86
    Das entspricht dem Wortlaut der Norm (vgl. BVerwGE 35, 360) und ihrem Sinn.

    In diesem Zusammenhang bedarf die vom Verwaltungsgericht angesprochene weitere Frage, ob ein Bedarf, der wie die Müttergenesungskur zwar nur für eine relativ kurze Zeit entsteht, aber für einen längeren Zeitraum bestimmt ist, auf mehrere Monate verteilt werden kann (vgl. dazu BVerwGE 35, 360; § 84 Abs. 3 BSHG für Bedarfsgegenstände und korrelativ § 3 Abs. 3 Verordnung zur Durchführung des § 76 des Bundessozialhilfegesetzes für die Erstreckung bei der Einkommensermittlung), keiner Erörterung.

  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71

    Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86
    Worin die Rechtsgrundlage für eine solche Kostenbeitragsforderung gesehen werden kann (zum Aufwendungsersatz s. § 11 Abs. 2, § 29 BSHG; zum Kostenbeitrag s. § 11 Abs. 3, § 43 und früher § 58 BSHG und zum Verhältnis des Aufwendungsersatzanspruchs zum Kostenbeitragsanspruch s. BVerwGE 38, 205; 40, 73), [BVerwG 19.04.1972 - V C 64/71]kann hier unentschieden bleiben; denn verlangt werden kann ein derartiger Kostenbeitrag jedenfalls nur von demjenigen, der über anrechenbares Einkommen oder Vermögen verfügt.
  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86
    Worin die Rechtsgrundlage für eine solche Kostenbeitragsforderung gesehen werden kann (zum Aufwendungsersatz s. § 11 Abs. 2, § 29 BSHG; zum Kostenbeitrag s. § 11 Abs. 3, § 43 und früher § 58 BSHG und zum Verhältnis des Aufwendungsersatzanspruchs zum Kostenbeitragsanspruch s. BVerwGE 38, 205; 40, 73), [BVerwG 19.04.1972 - V C 64/71]kann hier unentschieden bleiben; denn verlangt werden kann ein derartiger Kostenbeitrag jedenfalls nur von demjenigen, der über anrechenbares Einkommen oder Vermögen verfügt.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    b) Eine andere Beurteilung ist dann in Betracht zu ziehen, wenn im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsleistungen Erklärungen vom Geschädigten abgegeben worden sind, die als unwiderruflicher Verzicht auf alle bestehenden und künftigen Ansprüche wegen des erlittenen Vermögensverlusts auszulegen sind (vgl. BVerwGE 14, 93 (95) [BVerwG 23.03.1962 - IV C 16/61]; 38, 160 (162) [BVerwG 08.06.1971 - I C 40/70]; 84, 209 (211 f. [BVerwG 14.12.1989 - 5 C 61/86]); vgl. auch BGHZ 40, 326 (330) [BGH 28.11.1963 - II ZR 41/62]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 12 A 75/02

    Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt ; Gewährung von Leistungsbewilligungen;

    vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 1989 - 5 C 61.86 -, FEVS 39, 353, zum "?monatlichen Einkommen" im Sinne des § 79 BSHG sowie Urteil vom 19. Februar 2001 - 5 C 4.00 -, a.a.O.; vgl. aus der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 K 2259/02.NW, Juris-Dokument Nr. MWRE 104770300 (rechtskräftig) = info also 2003, 165 sowie VG Karlsruhe und VG Schleswig, a.a.O.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

    Bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen stellt § 79 Abs. 1 BSHG als Bezugsgröße für die Einkommensgrenzen auf das monatliche Einkommen während der Dauer des Bedarfs ab (vgl. BVerwGE 84, 206 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1999 - 16 A 5817/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von

    Wegen des Nachranges der Sozialhilfe nach § 2 BSHG und dem herrschenden Einmonatsprinzip (Gegenüberstellung von Einkommen und Bedarf im Bedarfsmonat) - vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 5 C 61.86 -, FEVS 39, 353 (354); OVG NW, Urteil vom 27. Juni 1997 - 24 A 4324/95 - jeweils m.w.N. - erfaßt der Aufwendungsersatzanspruch des Sozialhilfeträgers dann auch Rententeile, die im Todesmonat des Sozialhilfeempfängers auf die Zeit nach dem Todestag entfallen, wenn - wie hier vom Beklagten substantiiert dargelegt - am Todestag des Sozialhilfeempfängers der Anspruch auf Aufwendungsersatz der Rentenhöhe entspricht oder diese übersteigt.
  • VGH Hessen, 12.11.1970 - V OE 59/69

    Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs 'angemessen' in BVG § 25a Abs 1

    Diese Entscheidung wird zitiert von: BVerwG 1989-12-14 5 C 61/86 Entgegen.
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